Waldbrandschutz-Verordnung 2023

Verordnung tritt mit 23. März in Kraft

Mit 23. März 2023 tritt die Waldbrandschutz-Verordnung für den Bezirk Vöcklabruck in Kraft. 

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Als Gefährdungsbereich gilt, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die Feuerwehr Frankenburg bittet um die Einhaltung der Verordnung, welche bis zum 31. Oktober 2023 besteht.

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